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Einwohnerkontrolle

Zuzug / Anmeldung

Wir heissen Sie herzlich willkommen in Zeneggen und möchten Sie bitten, den Zuzug innert 14 Tagen auf der Gemeindeverwaltung zu melden. Folgende Unterlagen und Dokumente sind einzureichen:

  • Heimatschein oder Heimatausweis (bei Wochenaufenthalt)
  • Nachweis der Krankenversicherung (z.B. Kopie Krankenkassenkarte)

Sobald wir im Besitz sämtlicher erforderlichen Unterlagen sind, kann die Anmeldung definitiv erfolgen.

 

Wegzug / Abmeldung

Der Wegzug aus Zeneggen ist innert 14 Tagen der Gemeindeverwaltung persönlich zu melden.

Der Heimatschein wird entweder ausgehändigt oder auf Wunsch direkt an die neue Wohngemeinde gesandt.

Die abgemeldete Person nimmt Kenntnis, dass sie sich innert 15 Tagen in der neuen Wohngemeinde anmelden muss und - falls der Heimatschein ausgehändigt wird - dieser bei der neuen Wohngemeinde hinterlegt wird.

 

Adressänderungen

Die Adressänderung innerhalb der Gemeinde ist innert 14 Tagen der Gemeindeverwaltung zu melden. Bitte geben Sie uns die genaue Lage (Stockwerk, Anzahl Zimmer etc.) der Wohnung und allfällige Mitbewohner bekannt.

Gerne können diese Informationen telefonisch, per E-Mail oder persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung gemeldet werden.

 

Zivilstandsänderungen

Zivilstandsänderungen, wie Geburt, Anerkennung, Aufhebung vom Kindsverhältnis, Heirat, Scheidung, Tod, Namensänderung, Einbürgerung, Adoption usw. werden vom Zivilstandsamt Ihrer Heimatgemeinde an die Einwohnerkontrolle Zeneggen gemeldet.

Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie innert nützlicher Frist einen aktuellen Heimatschein bei der Gemeindeverwaltung deponieren.

Neu können Zivilstandsdokumente online bestellt werden. Der Gang auf die Kanzlei ist nicht mehr notwengig. 

 

Identitätskarte / Pass

Ihre Identitätskarte können Sie bei der Gemeindeverwaltung Zeneggen beantragen. Der Antragssteller (sowie sein gesetzlicher Vertreter) muss persönlich bei der Gemeinde vorsprechen um den Antrag zu unterzeichnen. Die Identitätskarte für Erwachsene ist 10 Jahre, für Kinder und Jugendliche 5 Jahre gültig.

Unterlagen für Erwachsene

  • Passfoto gemäss Vorgaben (auch per E-Mail an gemeinde@zeneggen.ch möglich)
  • Unterschrift des Antragsstellers
  • abgelaufene Identitätskarte
  • abgelaufener Pass

Unterlagen für Kinder / Handlungsunfähige

  • Passfoto gemäss Vorgaben (auch per E-Mail an gemeinde@zeneggen.ch möglich)
  • Unterschrift des Antragsstellers (wenn älter als 7 Jahre)
  • Unterschrift eines Elternteils bzw. Erziehungsberechtigten
  • abgelaufene Identitätskarte
  • abgelaufener Pass
  • Familienbüchlein
  • Scheidungsurteil mit Sorgerechtsentscheid, insofern die Eltern geschieden sind

Die Identitätskarte für Kinder kostet CHF 40.-, diejenige für Erwachsene CHF 75.-. Der Betrag kann bei der Antragsstellung bar entrichtet werden, dann wird die neue Identitätskarte direkt an Ihre Adresse gesandt. Wenn der Betrag nicht vorausbezahlt wird, muss die neue Identitätskarte am Schalter der Gemeindeverwaltung abgeholt werden.

Ab dem Zeitpunkt der Beantragung bei der Gemeinde Zeneggen ist mit einer Zustellfrist von max. 10 Arbeitstagen für die Identitätskarte zu rechnen. Bestellen Sie Ihren Ausweis also rechtzeitig.

Der biometrische Pass sowie der Kombiantrag (Pass und Identitätskarte) werden beim Kantonalen Ausweiszentrum in Sitten ausgestellt. Hierzu füllen Sie den Antrag auf www.schweizerpass.ch aus oder vereinbaren einen Termin unter der Telefonnummer 027 606 06 00.