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Bauen und Wohnen

eConstruction

Die elektronische Verwaltung von Baugesuchen ist für alle Akteure von Nutzen: die Bürgerinnen und Bürger können den Verfahrensstand ihres Bauvorhabens bei den beteiligten Stellen mitverfolgen, die Gemeinden und Dienststellen alle benötigten Informationen über eine alleinige Plattform beziehen.

Ab 12. Mai 2025 müssen Baugesuche und Pläne über eConstruction erfasst werden. Ebenfalls geschieht die Sichtung von Baugesuchen Dritter direkt über das Programm. Jeder Nutzer, ob Bauherr oder Betrachter, muss über eine persönliche Swiss-ID verfügen und einen internetfähigen PC besitzen, damit das Gesuch online erstellt oder eingesehen werden kann. Die Gemeinde empfiehlt, die Baugesuche digital über ein autorisiertes Architektur- oder Planungsbüro einzureichen.

Mehr Details finden Sie unter http://www.vs.ch/de/web/sajmte/econstruction

Bei Einreichung eines Dossiers in Papierform bei der Gemeinde oder der Kantonalen Baukommission muss dies von der zuständigen Behörde auf der Plattform digital erfasst werden. Entsprechend verlangt die Gemeindeverwaltung Zeneggen eine entsprechende Vollmacht, damit diese Gesuche elektronisch nacherfasst werden können. 

Es ist auf der Gemeinde kein physisches Dossier mehr vorhanden. Die elektronischen Dossiers können jedoch auf dem Bildschrim im Gemeindebüro konsultiert werden.

 

Raumentwicklung

Die Urversammlung hat die Zonennutzungsplanung am 10. März 2022 genehmigt. Das gesamte Dossier samt dem begleitenden Bericht wurde im Mai 2022 zur Homologation an den Kanton gesendet. Die Homologation durch den Staatsrat sollte im Sommer 2025 erfolgen.

Homologationdossier Zonenutzungsplanung (Nutzungplan 1:10'000; ZNP 1:5'000; ZNP 1:2'000, Raumkonzept)

Bau- und Zonenreglement

VS-GIS Zeneggen

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Inventar der schützens- und erhaltenswerten Gebäude

Die Gemeinde erarbeitet zurzeit ein Inventar der schützens- und erhaltenswerten Gebäude. Inventarisierte Gebäude können später im Rahmen der Zweitwohnungsinitative als Zweitwohnung genutzt und gehandelt werden. So können die Rahmenbedingungen für die Umnutzung von Ökonomiegebäuden ohne Eintrag als Erstwohnung geschaffen werden. Diese Massnahme soll unter anderem die zahlreichen Ställe und Scheuen aufwerten.