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Kurtaxe und Beherbergungstaxe

Die Gemeinde Zeneggen erhebt gemäss dem Kurtaxenreglement eine Kurtaxe sowie eine Beherbergungstaxe. Die Erträge dienen der Finanzierung touristischer Leistungen wie Informationsdiensten, Veranstaltungen sowie Infrastruktur für Tourismus, Kultur und Sport.

Wer bezahlt Kurtaxe?

Kurtaxenpflichtig sind grundsätzlich alle Gäste, die in Zeneggen übernachten und hier keinen Wohnsitz haben. Von der Kurtaxe befreit sind unter anderem:

- Personen mit Wohnsitz in Zeneggen
- Kinder unter 6 Jahren
- Schülerinnen, Schüler, Lehrlinge und Studierende während der Schulperiode
- Patientinnen und Patienten sowie Bewohnerinnen und Bewohner von Spitälern und Pflegeheimen
- Angehörige von Armee, Zivilschutz und Feuerwehr im Dienst

Die Gemeinde zieht die Kurtaxe direkt ein

Ab 2026 erhebt die Gemeinde Zeneggen die Kurtaxe und Beherbergungstaxe direkt. Je nach Art der Beherbergung gilt Folgendes:

Pauschalbesteuerte (Ferienwohnungen und Maiensässe)
Die Jahrespauschale wird automatisch berechnet und Ihnen jeweils im März in Rechnung gestellt. Eine vorgängige Meldung ist nicht nötig. Mit der Rechnung werden Sie gebeten, die Anzahl der Übernachtungen des Vorjahres zu melden (Logiernächtestatistik).

Einzelfallmelder (z. B. Vermietung einzelner Zimmer oder Wohnungen über das Jahr, Airbnb u. Ä.)
Melden Sie jede Übernachtung laufend über das Jahr über unser Online-Formular.

Sammelmeldungen
Wer seine Meldungen gesammelt einreicht, hat dafür Zeit bis Ende November des jeweiligen Jahres. Die Sammelmeldungen können an gemeinde@zeneggen.ch gesendet werden.

Ansätze
 

Objekttyp Kurtaxe / Nacht Beherbergungstaxe / Nacht
HotelCHF 3.00 CHF 0.50 
Ferienwohnung / Gästezimmer / AirbnbCHF 3.00 CHF 0.50 
Gruppenunterkunft CHF 3.00 CHF 0.50 
MaiensässCHF 2.00 CHF 0.50 
CampingCHF 2.00CHF 0.25


Kinder zwischen 6 und 16 Jahren bezahlen die Hälfte des Ansatzes. Kinder unter 6 Jahren sind befreit.

Gästekarte

Mit der Bezahlung der Kurtaxe erhalten Gäste die Gästekarte. Damit profitieren Sie von zahlreichen Vergünstigungen in der Region – von Bergbahnen und Bus alpin-Angeboten über Restaurants bis zu Freizeit- und Kulturangeboten im ganzen Oberwallis.

So erhalten Sie Ihre Gästekarte:

- Pauschalbesteuerte (Eigentümerinnen und Eigentümer von Ferienwohnungen und Maiensässen): Im Bistro / Magusii.
- Alle übrigen Gäste: bei ihrem Vermieter bzw. ihrer Vermieterin.

Zeneggen gehört zur “Moosalp Region”. Ein Anschluss an deren Online-/mobile Gästekarte (bereits im Einsatz in Bürchen und Törbel) ist derzeit in Diskussion – künftig könnte dann die Gästekarte auch für Zeneggen digital verfügbar sein.

Über die Moosalp Region ist Zeneggen zudem an das grössere Vergünstigungsnetzwerk “Region Oberwallis” angebunden, dem u. a. Visp, das Lötschental, Leuk, Staldenried-Gspon und weitere Feriendestinationen angehören. Weitere Informationen und die aktuellen Vergünstigungen finden Sie auf moosalpregion.ch. 

Häufige Fragen

Antworten auf häufige Fragen – etwa zu Airbnb-Vermietungen, Dauermietern, Wochenaufenthaltern oder Eigentümerwechseln – finden Sie im Infoblatt.