Neue Raumplanung
Mit dem vorliegenden Dossier wird die erste Phase der Gesamtrevision der Nutzungsplanung der Gemeinde Zeneggen eingeleitet. Dadurch soll eine zweckmässige Mitwirkung der Bevölkerung sichergestellt werden.
Ab dem 2. November 2020 und während 30 Tagen können bei der Gemeinde schriftlich Vorschläge eingereicht werden.
Gesamtrevision der Nutzungsplanung
Mitwirkungsverfahren
Gestützt auf Art. 33 des kantonalen Gesetzes vom 23. Januar 1987 zur Ausführung des Bundesgesetzes über die Raumplanung (kRPG) führt die Gemeinde Zeneggen im Rahmen der Gesamtrevision der Nutzungsplanung ein Mitwirkungsverfahren durch. Insbesondere soll die Bevölkerung über die Ziele und das Vorgehen bei der Anpassung der Bauzone informiert werden. Die geplante Informationsveranstaltung kann leider wegen der Corona-Einschränkungen nicht durchgeführt werden.
Ab dem 2. November 2020 werden die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Zeneggen www.zeneggen.ch publiziert. Ausserdem können sie auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Während 30 Tagen hat jedermann Gelegenheit, online oder auf der Gemeindekanzlei, vom Dossier Kenntnis zu nehmen und schriftlich Vorschläge einzureichen.
Es sind zudem zwei Halbtage für Sprechstunden vorgesehen: am 5. und 17. November 2020 jeweils zwischen 14 und 18 Uhr im 2. Obergeschoss der Gemeindekanzlei Zeneggen. Sowohl für die Einsichtnahme auf der Gemeindekanzlei als auch für die Sprechstunden ist zwingend eine Voranmeldung erforderlich (unter der Nummer 079 505 48 78) und die Vorgaben des Kantons betreffend Coronavirus sind einzuhalten, es gilt insbesondere Maskenpflicht.
Zeneggen, 30. Oktober 2020
Die Gemeindeverwaltung
Nutzungsplan - Entwurf Raumkonzept
Übersicht über die Methodik der Bauuzonendimensionierung und das Verfahren
Zonenänderung Zeneggen
Übersichtsplan der Zonen